Welche Gründung ist vorgesehen?
Der Hersteller- oder Konstruktionsplan zeigt, wo Pfosten und Pfostenträger sitzen sollen. Daraus allein folgt noch kein fertiges Fundament. Maßgeblich sind auch die nachgewiesenen Lasten einschließlich Wind, der Baugrund und die geplanten Höhen. Ob Punktfundamente an einzelnen Stützen oder Streifenfundamente für die konkrete Konstruktion infrage kommen, muss die zuständige Fachplanung festlegen. Lage, Abmessungen, Bewehrung und Frostschutz werden projektbezogen geklärt.
Was passiert mit bestehendem Pflaster?
Eine gepflasterte Stellfläche ist nicht automatisch ein nachgewiesenes Fundament. Vorhandene Pflastersteine, Tragschichten und Einfassungen können die Arbeiten beeinflussen. Wir klären, welche Bereiche für die Gründung geöffnet werden müssen, wie Aushub und Zufahrt möglich sind und ob die Fläche anschließend wiederhergestellt werden soll. Diese Leistungen gehören ausdrücklich in den abgestimmten Umfang.
Was vor der Ausführung feststehen muss
Unterirdische Leitungen, angrenzende Bauteile und die Entwässerung sind vor dem Aushub zu berücksichtigen. Der Anschluss zwischen Fundament, Pfostenträger und Holz- oder Stahlkonstruktion muss zur Planung passen. Auch die Carport-Lage auf dem Grundstück und etwaige baurechtliche Anforderungen werden für den konkreten Standort geklärt; aus dieser Seite ergibt sich keine Genehmigungszusage.