Vor der Ausführung
Welche Höhen und Unterlagen liegen bereits vor?
Ein Foto zeigt die Neigung, ersetzt aber keine Vermessung. Für die Abstimmung sind Geländehöhen, geplante Lage und Höhen des Hauses sowie Anschlüsse an Straße, Zufahrt und Nachbarflächen wichtig. Auch ein vorhandener Lageplan, Entwurf und Angaben zu Leitungen helfen, offene Fragen zu erkennen.
Der Boden lässt sich aus der Hangneigung allein nicht beurteilen. Baugrunduntersuchung und Gründungsplanung müssen zum konkreten Grundstück passen. Liegen diese Unterlagen noch nicht vor, benennen wir die fehlenden Grundlagen, bevor Baugrube, Fundamente oder Bodenplatte als Ausführungsumfang festgelegt werden.
Die Schnittstellen früh benennen
Die Planung muss klären, wie das Gebäude ins Gelände eingebunden wird und welche Folgen die Höhenlage für Baugrube, Gründung, Zugänge und Wasserführung hat. Wir stimmen die bei uns angefragten Bauarbeiten mit den freigegebenen Plänen und den zuständigen Fachplanenden ab. Einen Gebäudeentwurf, eine statische Bemessung oder eine Entwässerungsplanung ersetzt diese Abstimmung nicht.