Erst Zuständigkeit, dann Unterbau und Gefälle
Beispiel A: Die genehmigte Überfahrt bleibt an derselben Stelle. Nur die private Hoffläche ist uneben und Wasser läuft zum Haus. Für eine Anfrage sind Nutzungsart, ungefähre Fläche, Fotos, Höhen und vorhandene Entwässerung wichtig. Eine befahrbare Fläche braucht einen anderen Aufbau als ein Gartenweg; der Wasserweg darf nicht erst nach der Materialwahl betrachtet werden.
Beispiel B: Das Fahrzeug soll künftig drei Meter weiter links auf das Grundstück gelangen. Dann ist nicht nur das Pflaster anders. Die neue Lage der öffentlichen Überfahrt muss zuerst mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Ein privater Pflasterauftrag ersetzt keine Auffahrtsgestattung und keine Ausführung durch das von der Stadt geforderte anerkannte Tiefbauunternehmen. Erst mit geklärter Lage lassen sich private Höhen, Randanschluss und Wasserführung sinnvoll abstimmen.
Die Stadt nennt für den Antrag insbesondere einen vermaßten Lageplan der Zufahrt und einen ausgefüllten Auffahrtsantrag. Welche weiteren Unterlagen oder Auflagen im Einzelfall nötig sind, ergibt sich aus der zuständigen Stelle. Wir versprechen weder Genehmigung noch einen bestimmten Termin oder einen bereits feststehenden Umfang.