Ankergruppe, Abstände, Bauteilrand und zusammenwirkende Lasten verändern die Bemessung. Die Anordnung des ganzen Anschlusses wird anhand der Produktbewertung und Fachplanung zugeordnet.

Vier Prüfschritte: Lochbild zeigen; Ränder aufnehmen; Gruppe beurteilen; Lage bestätigen
Vier Prüfschritte zur Aufnahme. Die Ausführung wird am konkreten System fachlich bestätigt.

Die vier Prüfschritte

  1. Lochbild zeigen

    Die ganze Anschlussplatte mit Lochanordnung und Betonbauteil zeigen. Richtung und Angriffsstelle der Kräfte gehören dazu; ein gleichmäßiges Lochbild beweist keine unabhängige Beanspruchung aller Anker.

  2. Ränder aufnehmen

    Die Lage der Anker zueinander und ihre Entfernung zum Bauteilrand aufnehmen. Aus vier Befestigungslöchern folgt noch nicht die vierfache Tragfähigkeit eines einzelnen Ankers.

  3. Gruppe beurteilen

    Die Ankergruppe mit Achs- und Randabständen sowie zusammenwirkenden Zug- und Querlasten fachlich bemessen lassen. Ein Einzelankerwert ohne Randeinfluss wird nicht zu einer Gruppenlast vervielfacht.

  4. Lage bestätigen

    Lochbild und Anschlusslage vor der Ausführung bestätigen. Muss die Platte wegen Bewehrung oder eines anderen Bauteilrands versetzt werden, genügt die unveränderte Anzahl der Anker nicht als Freigabe.

Die ganze Anschlussplatte betrachten

Eine Anschlussplatte hat vier Befestigungslöcher. Für einen einzelnen Betonanker ist eine Tragfähigkeit angegeben. Daraus folgt noch nicht, dass die vierfache Last am angebotenen Anschluss übertragen werden kann. Entscheidend sind auch die Lage der Anker zueinander und ihre Entfernung zum Bauteilrand.

Zeigen Sie deshalb die komplette Platte mit Lochanordnung und Betonbauteil. Auch die Richtung und Angriffsstelle der Kräfte gehören in die Planung. Ein gleichmäßiges Lochbild in der Metallplatte beweist nicht, dass jeder Anker unabhängig von den anderen unter denselben Bedingungen beansprucht wird.

Einzelwerte haben bestimmte Randbedingungen

Simpson erläutert den Einfluss von Ankergruppe, Achs- und Randabständen sowie zusammenwirkenden Zug- und Querlasten. Die FIS-V-Zero-Unterlage unterscheidet ebenfalls die Bedingungen der angegebenen Lasten. Ein Einzelankerwert ohne Randeinfluss wird nicht einfach zu einer Gruppenlast vervielfacht. Die konkrete Anordnung erhält ihre eigene fachliche Bemessung.

Dabei werden aktuelle Produktbewertung und tatsächlicher Anschluss herangezogen. Allgemeine ältere Bemessungsverweise auf einer Website ersetzen diese Zuordnung nicht. Auch eine zusätzliche Befestigung an einer freien Stelle ist keine pauschale Verstärkung: Sie verändert die Gruppe und muss zum vorgesehenen Lastweg passen.

Änderungen an der Anordnung erneut abstimmen

Lassen Sie bestätigen, welches Lochbild und welche Anschlusslage dem Angebot zugrunde liegen. Wenn eine Platte wegen einer vorhandenen Bewehrung oder eines geänderten Bauteilrands versetzt werden soll, wird die Lösung vor der Ausführung erneut abgestimmt. Die unveränderte Zahl der Anker genügt als Bestätigung nicht. Zwei eng nebeneinanderliegende Bohrungen nahe einer Betonkante sind beispielsweise eine andere Anordnung als zwei getrennte randferne Befestigungen. Diese Unterschiede gehören in die Zeichnung.

Für Appiarius helfen Anschlusszeichnung, Betongeometrie und Angaben zur geplanten Holzverbindung oder Stütze. Der Betrieb kann den Ausführungsumfang mit der erforderlichen Fachplanung verbinden. Dieser Beitrag liefert keine Lastberechnung, Bohrabstände oder Anleitung zum Ergänzen von Ankern an einem bestehenden tragenden Anschluss.

Für die Anfrage bereithalten

  • Gesamtes Lochbild mit Betonrand zeigen
  • Kraftrichtung und Angriffsstelle benennen
  • Gruppenwirkung fachlich bemessen lassen
  • Versetzte Anschlusslage erneut bestätigen

Häufige Fragen

Tragen vier Anker automatisch vier Einzelankerlasten?

Die Gruppenwirkung, Randlage und Lastkombination werden berücksichtigt. Eine einfache Multiplikation ersetzt diese Prüfung nicht.

Hilft ein zusätzlicher Anker immer?

Die neue Anordnung wird als ganze Verbindung beurteilt. Mehr Befestigungen allein bestätigen keine höhere zulässige Last.

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Fachquellen